§ 35a
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Die Eingliederungshilfe ist eine ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll als Einzelfallhilfe dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf den Schulalltag besser bewältigen.
Die Eingliederungshilfe wird oft anders genannt, zB:
- Schulbegleitung
- Schulassistenz
- Integrationshilfe
- Inklusionshilfe
- Individualbegleitung
Selbstständigkeit & individuelle Entfaltung
Die Schulbegleitung ist dazu ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche möglichst selbstständig werden. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes bzw. des/der Jugendlichen, sowie die Achtung und Wertschätzung zur individuellen Entfaltung.
Ziel der Eingliederungshilfe durch Einsatz eines Schulbegleiters ist es, dem Kind bzw. Jugendlichen eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen, die dem vorhandenem Entwicklungspotential entspricht und sich positiv darauf auswirken kann.
Ziele
- Sicherstellung des Rechts auf Teilnahme an Bildung
- Schutz vor sozialer Ausgrenzung, Isolation und Diskriminierung
- Entwicklungsbegleitung
- Erleichterung der Unterrichtsteilnahme
- Unterstützung beim Begreifen von Anweisungen
- Bewältigung schulischer Anforderungen
- Einübung lebenspraktischer Aufgaben
- Mitgestaltung des Schulalltags ermöglichen
- Förderung des individuellen Höchstmaßes an Selbständigkeit