§ 18 Abs. 3 SGB VIII
Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die gesetzlich einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts haben.
Die Hilfe bietet dem Kind oder Jugendlichen sowie umgangsberechtigten Personen Unterstützung, Begleitung, Beratung und pädagogische Anleitung.
Schutz und Pflege der Eltern-Kind-Beziehung
Wenn die Aufrechterhaltung des Kontakts für die Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen förderlich ist und dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, wird der Umgang in einem geschützten Rahmen ermöglicht.
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen, und auch der Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind / der/die Jugendliche Bindung aufgebaut hat.
Besuchskontakte
- anbahnen
- wiederherstellen
- weiterführen